Berufsschüler der Abschluss- und Prüfungsklassen (ohne einjährige Berufsfachschulen) werden online unterrichtet. Auch die handwerklichen Bildungsstätten bleiben prinzipiell bis zum 10. Januar geschlossen. Prüfungsrelevante „ÜBA-Kurse“ dürfen nach heutiger Einschätzung des Landeswirtschaftsministeriums noch bis Freitag, 18. Dezember stattfinden (vorbehaltlich der Zustimmung des für Pandemie-Verordnungen zuständigen Sozialministeriums).
Spätestens ab Samstag, 19. Dezember sind dann die Bildungsstätten für den Publikumsverkehr komplett geschlossen. Nicht betroffen von der Schließung sind Onlineaktivitäten, da dort keine Begegnung stattfindet.
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