16.08.2021

KfW-Förderprogramm 159: Nachweis bei den Einbruchmaßnahmen

Die KfW Bankengruppe hat zum Förderprogramm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) informiert: Aktualisierung des Merkblatts und der Anlage "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen" zum 01.09.2021.

Mit dem Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die Förderausschlüsse im Merkblatt aktualisiert. Bei der Förderung einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage sowie von Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion muss für Anträge ab dem 01.09.2021 zusätzlich eine Fachunternehmerbestätigung eingereicht werden:

Mit der Fachunternehmerbestätigung bestätigt das ausführende Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung/Durchführung der Maßnahme(n) gegenüber dem Kreditnehmer/Zuschussempfänger. Das Merkblatt sowie die Anlage zum Merkblatt mit den „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ werden zum 01.09.2021 aktualisiert veröffentlicht.

Förderfähige Maßnahmen zum Einbruchschutz sind:

Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Diese müssen

  • die Anforderungen nach DIN EN 50 131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 oder besser erfüllen
  • und ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x mindestens Grad 2 aufweisen. Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig.

Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Diese müssen

  • Die Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 erfüllen und die Einbruchmeldefunktion ohne Abweichung von der vorgenannten Norm aufweisen.
    Bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden.

Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten sind Elektroarbeiten, z. B. Verlegung von Steckdosen und Einbau zusätzlicher Steckdosen.

Nicht gefördert werden digitale Geräte der Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet.

Von Interesse sind ebenfalls Maßnahmen im Förderbereich 6 -Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, wie z. B. Einbau oder Erweiterung von baugebundenen Altersgerechten Assistenzsystemen ("Ambient Assisted Living" – "AAL" oder intelligente Gebäudesystemtechnik) oder Smart-Home-Anwendungen.

Förderfähig sind:

  • Baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Innentüren, Jalousien, Rollläden, Fenster, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik.
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (Smart Meter) für Heizung, Beleuchtung, Lüftung und Klima sowie elektronische Heizkörperthermostate/Raumthermostate.
  • Baugebundene Not-, Ruf-und Unterstützungssysteme zur Wassermeldung, Kamerasysteme, Panikschalter, Geräteabschaltung, präsenzabhängige Zentralschaltung von Geräten oder Steckdosen, Wohnungsdisplay zur Anzeige von Daten, (Bild-) Gegensprechanlagen – zum Bespiel mittels Videotechnik, Türkommunikation, intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten , Sturz- und Bewegungsmelder, Anwesenheits- und erweiterte Präsenzmelder, Außenbeleuchtung, elektronische Antriebssysteme oder elektronische Zeitschaltuhren für Rollläden.
  • Gebäudeausrüstung mit vernetzter Gebäudesystemtechnik, zum Beispiel Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren.
  • Systemtechnik für den Datenaustausch hausintern/-extern
  • Notwendige Verkabelung, zum Beispiel Ethernetkabel oder kabellose funkbasierte Installationen (zum Beispiel Router) für Kommunikations-/Notrufsysteme und intelligente Assistenzsysteme, USB-Anschlussbuchsen.

Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten sind Vorwandkonstruktionen für die nachträgliche Installation von Haltesystemen, Kabelinfrastruktur und Installationsarbeiten für die Verlegung von Bedienelementen.

 

Quellen: KfW Bankengruppe

Ansprechpartner

Technischer Berater
Steffen Häusler

0711-95590666

0711-551875