16.08.2021

Neuauflage Landesförderung Charge@BW

Seit dem 1. August 2021 können wieder Förderanträge für Charge@BW gestellt werden. Gefördert werden Ladepunkten inkl. Netzanschluss im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betrieblich genutzte Ladepunkte, Wohngebäude) und öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen)

Bei der Ladeinfrastruktur werden 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt gefördert. Zuwendungsfähig sind alle einmaligen Ausgaben, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation des geförderten Ladepunktes stehen und notwendig sind. Hierzu gehören unter anderem: 

  • Ladeeinrichtung 
  • Tiefbauarbeiten 
  • Installation und Inbetriebnahme 
  • Netzanschluss 

Bei Leasing/Miete/Contracting sind die jeweils monatlichen Raten förderfähig. 

Eine umgehende Antragstellung wird empfohlen, da das Programm ab Veröffentlichung der Bundesförderung für nichtöffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (Flottenanwendung und Beschäftigte), wieder eingestellt wird. Die Anträge können vor dem Maßnahmenbeginn gestellt werden oder als Ausnahme im Rahmen des zulässigen vorzeitigen Maßnahmenbeginns. 

Infoseite zum Förderprogramm Charge@BW

Die detaillierten Mindestanforderungen und Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie in den Fördergrundsätzen von Charge@BW

Für nicht öffentliche und öffentliche Ladepunkte gelten allgemeine und spezifische Anforderungen, welche Sie beachten müssen. 

 

Quellen: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg